LMUDigitax: Die Konferenz zur Digitalisierung im Steuerrecht – ein Rückblick

Die Konferenz des LMUDigiTax zur Digitalisierung des Steuerrechts an der Ludwig-Maximilians-Universität München fand Mitte März zum dritten Mal in Folge statt. In diesem Jahr lag der Schwerpunkt auf der Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Besteuerung, Verbesserungen im digitalen Besteuerungsvollzug sowie der Vollautomatisierten Besteuerung von Arbeitnehmern (EasyTax). Die drei Themenblöcke wurden jeweils von Vorträgen durch Referenten aus Wissenschaft, Verwaltung oder Wirtschaft eröffnet und anschließend in Plenumsdiskussionen vertieft. Als Experten in den Bereichen Digitalisierung der Steuer und Digitalisierung der Gesetzgebung war mgm als Konferenz-Teilnehmer dabei.  

Themenblock 1: Vollautomatisierte Besteuerung von Arbeitnehmern (Easy Tax)
Andreas Kussinger vom Bayerischen Landesamt für Steuern (LfST) eröffnete den Themenblock mit einem Ausblick auf das „Veränderungspotential bei der Vorausgefüllten Steuererklärung“ und stellte auch das erfolgreiche eGovernment Projekt ELSTER mit der „MeinELSTER-App“ dar. Damit können Belege direkt eingescannt und in der ELSTER-App hochgeladen werden. Die Vision dahinter: Den Steuerzahlern jedes Jahr automatisch einen Vorschlag für ihre Steuererklärung zu machen, basierend auf den vorhandenen Daten der Steuerverwaltung. Dieser Vorschlag soll auch eine Berechnung der Steuer enthalten.

Themenblock 2: Rahmenbedingungen für den Einsatz der KI in der Besteuerung
Hier wurden die neuesten Entwicklungen für den „Einsatz von KI in der Besteuerung“ vorgestellt und diskutiert – insbesondere in Bezug auf den am Vortag verabschiedeten “AI-Act” des EU-Parlaments. Patrick Glauner von der Technischen Hochschule Deggendorf beleuchtete die europarechtlichen Vorgaben und die Kategorisierung von KI-Systemen, wobei Kritik an den Compliance-Hürden und Regulierungsvorhaben geäußert wurde, die insbesondere für KMUs problematisch sein könnten.

Themenblock 3: Verbesserung des digitalen Besteuerungsvollzugs
Im Themenblock „Verbesserung des digitalen Besteuerungsvollzugs“ präsentierte Kathleen Jennrich vom Bundesministerium für Finanzen, dass Once Only-Prinzip, um Mehrfachmeldungen gleicher Daten zu vermeiden und dadurch den Bürokratieabbau zu fördern. Auf Unternehmensebene soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dienen, um Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten.

Weitere Informationen:

Blog-Artikel: eGovernment-Projekt ELSTER feiert 25. Geburtstag

Blog-Artikel: NEGZ-Studie zur Digitalisierung der Gesetzgebung von mgm, RWTH und LfST veröffentlicht