Auswirkungen und Ă„nderungen des OZG 2.0 Gesetzes

Trotz erkennbarer Fortschritte hinkt die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland den Erwartungen der Bevölkerung hinterher. Bis Ende 2023 wurden nur 81 von 581 Leistungen online umgesetzt. Mehr als zwei Drittel (404) sind nicht digitalisiert – Digitale Verwaltung not found, könnte man sagen.

Um den Turbo zu zĂ¼nden, wurde das OZG-Ă„nderungsgesetz verabschiedet. Dieses OZG 2.0 beinhaltet einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen ab 2029, stärkt offene Standards, forciert die Modernisierung von Registern und bringt eine Vielzahl weiterer, sinnvoller Ă„nderungen mit sich.

Doch was bedeutet es nun konkret fĂ¼r die BĂ¼rger:innen? Wie wird die Wirtschaft profitieren? Und welche Herausforderungen kommen auf die Verwaltung zu?

Im NEGZ Brown Bag Meeting am 15. März 2024 darf ich die wichtigsten Auswirkungen und Ă„nderungen darstellen und fĂ¼r die Zuhörer:innen einordnen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Punkte des Gesetzes noch einmal zusammengefasst.

Ziele des OZG 2.0

Das OZG 2.0 Gesetz baut auf den erreichten Fortschritten der OZG-Initiative auf und setzt neue MaĂŸstäbe fĂ¼r die digitale Verwaltung in Deutschland. Es fokussiert sich auf folgende sieben Kernbereiche:

  1. Verstetigung der Zusammenarbeit: Die bewährten Strukturen der Bund-Länder-Kooperation werden verstetigt, um eine effiziente und nachhaltige Umsetzung der Digitalisierungsziele zu gewährleisten.
  2. Einfache und moderne Verfahren: Ein Ă¼bergreifender Portalverbund ermöglicht die einfache, moderne und digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren. BĂ¼rgerinnen und Unternehmen profitieren von einer intuitiven BenutzerfĂ¼hrung und einem nutzerfreundlichen Zugang zu staatlichen Leistungen.
  3. Ende-zu-Ende-Digitalisierung: Das Gesetz zielt auf eine vollständige Digitalisierung der Verwaltung ab. Anträge sollen zukĂ¼nftig einfach und sicher von zu Hause aus online gestellt werden können.
  4. BundID als zentrales BĂ¼rgerkonto: Mit der EinfĂ¼hrung der BundID wird ein bundeseinheitliches digitales BĂ¼rgerkonto etabliert. Dieses ermöglicht die eindeutige Identifizierung und Authentifizierung von BĂ¼rgerinnen und BĂ¼rgern und erleichtert die Beantragung von Leistungen.
  5. Abschaffung der Zettelwirtschaft: Das “Once-Only”-Prinzip bewirkt, dass BĂ¼rgerinnen und BĂ¼rger bereits bei der Verwaltung hinterlegte Nachweise nicht erneut einreichen mĂ¼ssen. Die elektronische Abfrage von Daten bei den zuständigen Behörden und Registern mit Zustimmung des Antragstellers sorgt fĂ¼r eine effizientere und komfortablere Antragstellung.
  6. Digitale Anträge: Papierformulare werden durch digitale Anträge ersetzt. Diese ermöglichen eine rechtssichere, einfache und einheitliche Antragstellung ohne händische Unterschrift.
  7. Hoheit Ă¼ber eigene Daten: Das Datenschutzcockpit wird zu einem umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug ausgebaut. Nutzerinnen und Nutzer erhalten somit die Kontrolle Ă¼ber ihre Daten und können Einsicht in die Datenspeicherung und -verwendung durch die Behörden erhalten.

Durch die BĂ¼ndelung der oben genannten MaĂŸnahmen soll die Digitalisierung der Verwaltung weiter vorangetrieben und die Lebensqualität von BĂ¼rger:innen und Unternehmen spĂ¼rbar verbessert werden.

Anpassungen und Ă„nderungen des OZG 2.0

  1. Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen: Ab dem Jahr 2029 haben BĂ¼rgerinnen und BĂ¼rger einen Rechtsanspruch auf die digitale Beantragung von Verwaltungsleistungen. Dies bedeutet, dass alle Behörden verpflichtet sind, ihre Leistungen online zugänglich zu machen.
  1. Stärkung des Einsatzes von offenen Standards und Open-Source-Software: Das Gesetz fördert den Einsatz von offenen Standards und Open-Source-Software bei der Entwicklung von Verwaltungsleistungen. Dies soll die Interoperabilität und Nachhaltigkeit der IT-Systeme erhöhen.
  1. Fristsetzung zur Vorgabe von Standards: Bis zum Jahr 2026 muss das Bundesministerium des Innern und fĂ¼r Heimat (BMI) in Zusammenarbeit mit dem IT-Planungsrat die erforderlichen Standards fĂ¼r die digitale Verwaltung festlegen.
  1. Ausbau des Datenschutzcockpits: Das Datenschutzcockpit wird zu einem umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug fĂ¼r Nutzerinnen und Nutzer ausgebaut. So können BĂ¼rgerinnen und BĂ¼rger zukĂ¼nftig einsehen, welche Daten Behörden von ihnen gespeichert haben und wie diese verwendet werden.
  1. Verankerung der Registermodernisierung: Die Registermodernisierung wird im OZG 2.0 Gesetz verankert. Ziel ist es, die Datenhaltung der öffentlichen Verwaltung zu modernisieren und den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern.
  1. Stärkung des Monitorings: Das Monitoring der Umsetzung des OZG 2.0 wird gestärkt. Dazu wird eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung beauftragt, das Gesetz alle drei Jahre zu evaluieren.
  1. EinfĂ¼hrung eines elektronischen Siegels: Das BMI wird zukĂ¼nftig einen Siegeldienst bereitstellen, der die Echtheit von Behördenschreiben verifizieren und die Unterschrift ersetzen soll.
  1. ELSTER-Zertifikate und eID: Länderkonten sollen innerhalb von drei Jahren abgeschaltet und von dem zentralen Bundeskonto (Bund-ID) abgelöst werden. Die Kommunikation soll Ende-zu-Ende verschlĂ¼sselt werden.

Fazit

Das OZG 2.0 Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Es bringt zahlreiche Vorteile fĂ¼r BĂ¼rgerinnen und BĂ¼rger, die Wirtschaft und die Verwaltung. Die Umsetzung des Gesetzes wird jedoch eine groĂŸe Herausforderung sein und nur gelingen, wenn alle an einer gemeinsamen Vision und Strategie arbeiten und sich nicht nur mit der Abarbeitung gesetzlicher Vorgaben beschäftigen. Die Abhängigkeiten zur Umsetzung durch die Standardvorgaben durch den IT-Planungsrat stellen zusätzliche Komplexitätsfaktoren dar. Da sich die Verwaltungsdigitalisierung als sehr langfristiges Projekt darstellt, ist mit weiteren Nachfolgern des OZG 2.0 zu rechnen.