Datenzuordnung – eine unterschätzte Hürde der Registermodernisierung?

Diskussionen rund um die Registermodernisierung kreisen vorranging um das datenschutzkonforme Zusammenführen von Registerdaten aus verschiedenen Bereichen. Und zwar völlig zu Recht. Gleichzeitig bleiben dadurch aber weitere Herausforderungen ausgeblendet, die in der Praxis erst nach dem Datenaustausch auftauchen – zum Beispiel die Zuordnung der Ausgangsdaten in die richtigen Zielfelder.

Kurz & knapp:

  • In Bereichen wie der Steuer oder dem Gesundheitswesen ist eine Zusammenführung von Registerdaten schon heute möglich.
  • Die Datenzuordnung aus unterschiedlichen Registern ist aber komplex. Hierzu ist oftmals ein umfangreiches Regelwerk nötig.
  • Hierbei sollte nicht ausprogrammiert, sondern ein Modellierungsansatz mit Regel- und Berechnungssprache eingesetzt werden.

Die Registermodernisierung verspricht Bürger:innen und Unternehmen eine enorme Erleichterung bei digitalen Behördengängen: Anstatt immer wieder die gleichen Daten in leere Formulare zu tippen, werden Daten, die der Verwaltung bereits vorliegen, wiederverwendet und nicht erneut abgefragt – auch wenn die Daten oder Nachweise in einem völlig anderen Verwaltungszusammenhang erbracht wurden. „Once-Only“ heißt das Zauberwort.

Die gesetzliche Grundlage ist mit dem Registermodernisierungsgesetz geschaffen, die Definition von Standards ist in Arbeit und die Entwicklung wiederverwendbarer Basiskomponenten läuft. Damit sind wir auf dem richtigen Weg, deutschlandweit eine Registerdateninfrastruktur aufzubauen, die an europäische Systeme anschlussfähig ist. Doch auch wenn das Gesamtkonstrukt noch Zukunftsmusik ist, gibt es schon vorzeigbare Beispiele, aus denen wir lernen können.

Wo Registerdaten schon heute genutzt werden

In bestimmten rechtlich abgeschlossenen Bereichen wie der Steuer sowie dem Gesundheits- und Sozialwesen ist eine Zusammenführung von Registerdaten schon heute möglich. Vereinzelte Anbindungen von Registern sind innerhalb der Grenzen dieser Domänen längst realisiert. Bürger:innen und Unternehmen profitieren schon jetzt davon, dass ihre Anliegen schneller und mit weniger Eingaben verarbeitet werden können.

Diese Registeranbindungen sind zwar nicht eins zu eins nach den neu erarbeiteten Architekturrichtlinien und mit Hilfe der Basiskomponenten implementiert – eben weil sie noch nicht verfügbar waren und sind. Sie zeigen aber, wie sich Daten aus Registern nicht nur in der Theorie, sondern konkret in der Praxis wiederverwenden lassen – und welche Herausforderungen dabei auftreten.

Mapping von Daten kann sehr komplex werden

Die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Bereichen ist vor allem im Bereich der Steuer schon weit vorangeschritten. Hier kommen bereits elf Datenarten zusammen, darunter Krankenversicherungsbeiträge, Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen und Bescheinigungen, Riester, die Religionszugehörigkeit, Personenstammdaten aus dem Bundesregister sowie Rentenbezugsmitteilungen. Insgesamt werden hier weit über 100 Register angesprochen, unter anderem in den zahlreichen Krankenversicherungen und weiteren Trägern. Dass die Verwaltung auch mit der Verarbeitung großer Datenmengen klarkommt, hat sie hier bereits bewiesen. ELSTER bewältigt aktuell mühelos 14 Millionen Teilnehmende sowie 700.000 Beleg-Updates pro Tag.

Was jedoch auf den ersten Blick nicht sichtbar ist, ist die Komplexität hinter der Zuordnung von Daten aus verschiedenen Quellen in die richtigen Stellen. Um Felder mit Daten aus unterschiedlichen Registern zu befüllen, ist ein umfangreiches Regelwerk nötig. Teils müssen Werte vor der Übertragung transformiert werden. Teils darf eine Zuordnung nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Manche Werte sind in mehrere Felder aufzuteilen, andere ergeben sich erst durch eine Berechnung aus mehreren Ausgangsfeldern.

Wer ausprogrammiert, verliert

Wie umfangreich die Zuordnungen ausfallen, zeigt die Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt). Sie liefert genau das, was die Registermodernisierung verspricht: eine gewaltige Reduktion der nötigen Eingaben von Nutzern durch die Wiederverwendung bereits vorhandener Daten. Bei der VaSt gibt es knapp 15.000 Bescheinigungsfelder und 6.500 Zuordnungsbedingungen. Wenn man jetzt noch bedenkt, dass dieses Mapping kein einmaliger Vorgang ist, sondern einer hohen Dynamik unterliegt – schließlich ändern sich Steuergesetze Jahr für Jahr – kann man das Ausmaß erahnen. Die vielen Ausgangs- und Zielsysteme unterliegen regelmäßigen Anpassungen.

Um Mappings in solchem Umfang in verschiedenen Versionierungen zu managen, sind spezielle organisatorische Strukturen und technische Verfahren unabdingbar. Wer versucht, solche Zuordnungen auszuprogrammieren, hat keine Chance. Im Rahmen von ELSTER kommt deshalb ein Modellierungsansatz mit einer Regel- und Berechnungssprache zum Einsatz. Damit werden die verantwortlichen Fachexperten der Steuerverwaltung in die Lage versetzt, fachliche Zusammenhänge für die Zuordnungen eigenständig zu verwalten.

Das Beispiel der Steuer zeigt, dass bei der praktischen Nutzung von Registerdaten zusätzliche Herausforderungen lauern, die bislang im Rahmen der Registermodernisierung kaum Berücksichtigung gefunden haben. Hier hilft der Blick auf Bereiche, in denen Registerdaten schon heute genutzt werden. Wir sollten uns genau anschauen, welche Lösungen hier schon entwickelt worden sind, um bestimmte Hürden bei der praktischen Verknüpfung von Registerdaten zu überwinden.

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