Die Modernisierung der deutschen Registerlandschaft folgt dem Prinzip der föderal-dezentralen Datenhaltung. Aktuell gibt es jedoch keine systematische Konsolidierung von Registern des gleichen Typs. Dadurch drohen im Public Sector Mehraufwände, zeitliche Verzögerungen und höhere Kosten bei der Umsetzung – obwohl auch zentralere Ansätze datenschutzkonform umsetzbar sind.

Kurz & knapp

  • Viele Registertypen liegen in mehrfacher Ausprägung vor, da sie von Ländern und Kommunen verantwortet werden.
  • In Summe gibt es mehr als eine viertel Million geführter Register in Deutschland.
  • Ohne eine genauere Prüfung von Konsolidierungsmöglichkeiten drohen Mehraufwände durch die voneinander losgelöste Digitalisierung ähnlich gearteter Register.

Wie gelingt es, dass Unternehmen und Bürger bei der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen nicht immer wieder die gleichen Angaben in leere Formulare eingeben müssen? Und wie lässt sich der Datenaustausch zwischen Behörden verbessern? Eine Antwort auf beide Fragen gibt die Registermodernisierung. Als Schlüsselprojekt der Verwaltungsdigitalisierung verspricht sie entscheidende Mehrwerte für die Behördenkommunikation. Während mit dem am 6. April 2021 verkündeten Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) eine wichtige Grundlage gelegt wurde, stellen sich für die Umsetzung jedoch eine Reihe offener Fragen.

Über eine viertel Million geführte Register im Public Sector

Neben den grundsätzlichen Herausforderungen und Lösungsansätzen hinsichtlich der Digitalisierung von Registern wird allein die schiere Menge der Register häufig übersehen. Die Registerlandschaft in Deutschland besteht aus mehr als 375 Registertypen, die auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen angesiedelt sind. Das RegMoG benennt explizit 51 Register wie das Melderegister und die Handwerksrolle, für welche die Einführung einer Identifikationsnummer verpflichtend wird. Von diesen 51 Registern wurden wiederum 18 Register als „Top-Register“ eingestuft.

Das mag überschaubar klingen und eine wichtige Fokussierung auf das Wesentliche fördern. Es verschleiert aber auch die wahre Dimension des Mammutprojekts, die Registerlandschaft auf ein zukunftsweisendes, digital anschlussfähiges Niveau zu heben. Neben zentral geführten Bundesregistern gibt es schließlich auch Landesregister und kommunale Register. Einzelne Registertypen liegen dementsprechend auch in 16-facher oder tausendfacher Ausprägung vor. In Summe gibt es in Deutschland mehr als eine viertel Million geführte Register.

„Grundsätzlich sind wir mit der Registermodernisierung auf dem richtigen Weg. Es werden Basiskomponenten entwickelt und Standards definiert. Trotzdem sind schon jetzt Verzögerungen und unnötig hohe Kosten bei der Umsetzung absehbar – weil es weder ein durchgängiges Konzept noch eine klare Steuerung zur Konsolidierung ähnlich gearteter Register gibt“, sagt Janos Standt, Bereichsleiter Öffentlicher Sektor bei mgm. „Der ausschließliche Fokus auf priorisierte Register verschiebt die Modernisierung des Gros der Register in nicht akzeptabler Weise in die Zukunft. Stattdessen sollte es darum gehen, Register auf der richtigen Verwaltungsebene führen zu lassen und die Führung ggf. auch sinnvoll zu delegieren.“

Brauchen wir eine Art EfA-Prinzip für Register?

Aktuell gilt für die Digitalisierung von Registern das Mantra der föderal-dezentralen Datenhaltung. Die registerführenden Stellen sind für die Umsetzung verantwortlich. Im schlimmsten Fall ergeben sich dadurch zahlreiche parallel ablaufende Digitalisierungs-  und Modernisierungsvorhaben mit ganz ähnlich gelagerten Zielen, und zu viele Anbindungsprojekte an zentrale Komponenten. Vereinzelt findet zwar schon eine gewisse Registerkonsolidierung statt. So muss zum Beispiel nicht jedes einzelne Standesamt ein eigenes Personenstandsregister führen. Laut §67 des Personenstandsgesetzes (PStG) dürfen die Länder zentrale Register einrichten, um Registereinträge angeschlossener Standesämter zu erfassen.

Das Beispiel des Personenstandsregisters lässt aber auch erahnen, wie voraussetzungsreich eine Konsolidierung und stärkere Zentralisierung in der Praxis ausfallen kann. In vielen Fällen reicht es nicht, ein ausgeklügeltes technisches Umsetzungskonzept zu haben, das sowohl datenschutzkonform ist als auch über ein angemessenes Sicherheitsniveau verfügt. Es müssen in vielen Fällen auch erst mal die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um solch eine Bündelung überhaupt realisierbar zu machen.

„Wir sind aktuell in einer Situation, in der eine Registerkonsolidierung nur fragmentarisch, vereinzelt und eher zufällig auftritt“, resümiert Standt. „Das wird die Modernisierung aber mittelfristig ausbremsen. Wir sollten uns deshalb darüber Gedanken machen, wo eine Zusammenführung Sinn macht – und zwar bevor eine viertel Million geführter Register isoliert voneinander modernisiert oder an zentrale Infrastrukturen angebunden werden.“

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