
Zuletzt aktualisiert am: 30. Januar 2026
Über Jahre hinweg war Reparatur im Alltag oft die schlechtere Option. Ersatzteile fehlten, Reparaturen waren teuer oder organisatorisch kompliziert, und Informationen zu Aufbau oder Wartung von Produkten blieben schwer zugänglich. Für Verbraucher war Neukaufen häufig der einfachere Weg – selbst dann, wenn ein Defekt technisch leicht zu beheben gewesen wäre.
Mit dem neuen EU-weiten Recht auf Reparatur soll sich dieses Prinzip grundlegend ändern. Reparieren wird nicht länger als freiwillige Serviceleistung verstanden, sondern als einklagbares Recht. Parallel dazu entsteht mit dem digitalen Produktpass eine neue Pflicht zur strukturierten Bereitstellung von Produktinformationen. Beide Regelwerke greifen ineinander und markieren einen grundlegenden Wandel: Verantwortung für Produkte endet nicht mehr beim Verkauf, sondern erstreckt sich über deren gesamten Lebenszyklus.
Was das Recht auf Reparatur in der EU konkret verändert
Das Recht auf Reparatur stärkt die Position von Verbrauchern deutlich. Künftig können sie verlangen, dass Produkte repariert, statt automatisch ersetzt zu werden. Entscheiden sie sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung für eine Reparatur, verlängert sich diese entsprechend. Reparatur wird damit rechtlich priorisiert.
Gleichzeitig ordnet die EU Verantwortung neu – und vor allem so, dass sie durchsetzbar ist. Für die Reparierbarkeit ist nicht abstrakt „der Hersteller“ zuständig, sondern der jeweils verantwortliche Wirtschaftsakteur im EU-Rechtsraum. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, gehen diese Pflichten auf den Importeur über. Dieser muss sicherstellen, dass Reparaturen technisch möglich sind, Ersatzteile über definierte Zeiträume verfügbar bleiben und die notwendigen Reparaturinformationen bereitgestellt werden. Produkte dürfen nicht bewusst so gestaltet sein, dass Reparatur faktisch verhindert wird.
Händler und Verkäufer tragen eine ergänzende Verantwortung. Sie müssen Verbraucher transparent über Reparaturmöglichkeiten informieren und dürfen Reparaturen nicht durch unklare Zuständigkeiten, fehlende Auskünfte oder intransparente Prozesse erschweren oder faktisch verhindern. Reparierbarkeit wird damit zur gemeinsamen Pflicht entlang der Vertriebskette.
Wer verantwortlich ist: Hersteller, Importeur und Inverkehrbringer
Die Regelwerke unterscheiden klar zwischen den Rollen. Beim Recht auf Reparatur liegt die Verantwortung bei dem Akteur, der im EU-Rechtsraum greifbar ist. Ist der Hersteller außerhalb der EU ansässig, übernimmt der Importeur diese Pflichten.
Damit verlagert die Europäische Union Verantwortung konsequent dorthin, wo sie rechtlich durchsetzbar ist.
Warum Reparatur bislang wirtschaftlich unattraktiv war
In der Praxis scheitert Reparatur bislang vor allem an der Ökonomie. Für Hersteller und Händler war es lange lukrativer, neue Produkte zu verkaufen, als bestehende instand zu setzen. Reparaturprozesse sind aufwendig, schwer skalierbar und häufig teurer als der Ersatz durch ein Neugerät. Diese wirtschaftliche Logik hat Reparierbarkeit systematisch unattraktiv gemacht.
Fehlende oder unzugängliche Produktinformationen verschärfen dieses Ungleichgewicht zusätzlich. Wenn unklar ist, welche Komponenten verbaut sind, welche Ersatzteile passen oder welche Reparaturen vorgesehen sind, steigen Zeitaufwand und Kosten weiter. Reparatur wird dadurch nicht nur technisch, sondern vor allem wirtschaftlich unattraktiv – selbst dann, wenn sie grundsätzlich möglich wäre.
Der digitale Produktpass – kurz erklärt
Der digitale Produktpass ist Teil der neuen EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und ein zentrales Instrument der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Er soll sicherstellen, dass Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg transparenter, reparierbarer und besser verwertbar werden.
Konkret handelt es sich um eine standardisierte, digitale Informationssammlung, die einem Produkt eindeutig zugeordnet ist. Je nach Produktgruppe enthält der Produktpass unter anderem Angaben zu Materialien, verbauten Komponenten, Reparatur- und Wartungshinweisen sowie zur Demontage und Entsorgung.
Der digitale Produktpass wird schrittweise eingeführt. Erste verpflichtende Regelungen werden ab 2026 erwartet, weitere folgen ab 2027. Besonders früh betroffen sind voraussichtlich Elektro- und Elektronikprodukte, Batterien sowie andere langlebige Güter.
Ab wann gilt der digitale Produktpass und für wen
Einen einheitlichen Stichtag für alle Produkte gibt es nicht. Stattdessen werden Produktgruppen nacheinander über delegierte Rechtsakte reguliert. Für Unternehmen bedeutet das: Die Frage ist nicht, ob der digitale Produktpass relevant wird, sondern wann – und für welche Teile des Portfolios.
Spätestens für Inverkehrbringer komplexer oder langlebiger Produkte entsteht frühzeitig Handlungsbedarf, da die erforderlichen Produktinformationen oft nicht kurzfristig erhoben oder strukturiert werden können.
Produktdaten als Engpass für Recht auf Reparatur und digitalen Produktpass
Beim Recht auf Reparatur und beim digitalen Produktpass scheitert die Umsetzung nicht nur an der Verteilung von Produktinformationen, sondern häufig an ihrer grundsätzlichen Verfügbarkeit. Relevante Daten zu Varianten, Komponenten oder Ersatzteilen existieren in vielen Unternehmen entweder gar nicht strukturiert oder nicht in der benötigten Tiefe.
Produktinformationen liegen oft fragmentiert vor, sind historisch gewachsen, unvollständig gepflegt oder nicht versioniert. Damit fehlen genau die Daten, die für Reparatur, Service oder die Befüllung eines digitalen Produktpasses erforderlich wären. Reparierbarkeit wird so nicht an der Technik des Produkts, sondern an der Qualität und Verfügbarkeit von Informationen ausgebremst.
Was Recht auf Reparatur und digitaler Produktpass für Unternehmen bedeuten
Recht auf Reparatur und digitaler Produktpass sind keine isolierten Compliance-Themen. Sie wirken direkt auf Organisation, Prozesse und IT-Landschaften. Produktverantwortung wird zur unternehmensweiten Aufgabe – mit klaren rechtlichen Konsequenzen.
Unternehmen müssen klären, welche Produktinformationen sie heute tatsächlich verfügbar haben, wer intern für deren Pflege verantwortlich ist und wie diese Daten über Systeme hinweg nutzbar gemacht werden. Ohne belastbare Produktdaten lassen sich Reparaturpflichten und Anforderungen des digitalen Produktpasses nicht dauerhaft erfüllen.
Fazit
Mit dem Recht auf Reparatur und dem digitalen Produktpass verschiebt sich Verantwortung. Reparierbarkeit und Transparenz sind keine freiwillige Leistung mehr, sondern regulatorische Pflicht.
Für Händler, Hersteller und Inverkehrbringer bedeutet das vor allem eines: Produktdaten müssen vorhanden, strukturiert und über den gesamten Lebenszyklus nutzbar sein. Wer sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinandersetzt, schafft Handlungssicherheit. Wer abwartet, riskiert operative Brüche, Mehraufwand und regulatorischen Druck.




