Auswirkungen und Änderungen des OZG 2.0 Gesetzes

Trotz erkennbarer Fortschritte hinkt die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland den Erwartungen der Bevölkerung hinterher. Bis Ende 2023 wurden nur 81 von 581 Leistungen online umgesetzt. Mehr als zwei Drittel (404) sind nicht digitalisiert – Digitale Verwaltung not found, könnte man sagen.

Um den Turbo zu zünden, wurde das OZG-Änderungsgesetz verabschiedet. Dieses OZG 2.0 beinhaltet einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen ab 2029, stärkt offene Standards, forciert die Modernisierung von Registern und bringt eine Vielzahl weiterer, sinnvoller Änderungen mit sich.

Doch was bedeutet es nun konkret für die Bürger:innen? Wie wird die Wirtschaft profitieren? Und welche Herausforderungen kommen auf die Verwaltung zu?

Im NEGZ Brown Bag Meeting am 15. März 2024 darf ich die wichtigsten Auswirkungen und Änderungen darstellen und für die Zuhörer:innen einordnen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Punkte des Gesetzes noch einmal zusammengefasst.

Ziele des OZG 2.0

Das OZG 2.0 Gesetz baut auf den erreichten Fortschritten der OZG-Initiative auf und setzt neue Maßstäbe für die digitale Verwaltung in Deutschland. Es fokussiert sich auf folgende sieben Kernbereiche:

  1. Verstetigung der Zusammenarbeit: Die bewährten Strukturen der Bund-Länder-Kooperation werden verstetigt, um eine effiziente und nachhaltige Umsetzung der Digitalisierungsziele zu gewährleisten.
  2. Einfache und moderne Verfahren: Ein übergreifender Portalverbund ermöglicht die einfache, moderne und digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Bürgerinnen und Unternehmen profitieren von einer intuitiven Benutzerführung und einem nutzerfreundlichen Zugang zu staatlichen Leistungen.
  3. Ende-zu-Ende-Digitalisierung: Das Gesetz zielt auf eine vollständige Digitalisierung der Verwaltung ab. Anträge sollen zukünftig einfach und sicher von zu Hause aus online gestellt werden können.
  4. BundID als zentrales Bürgerkonto: Mit der Einführung der BundID wird ein bundeseinheitliches digitales Bürgerkonto etabliert. Dieses ermöglicht die eindeutige Identifizierung und Authentifizierung von Bürgerinnen und Bürgern und erleichtert die Beantragung von Leistungen.
  5. Abschaffung der Zettelwirtschaft: Das “Once-Only”-Prinzip bewirkt, dass Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Verwaltung hinterlegte Nachweise nicht erneut einreichen müssen. Die elektronische Abfrage von Daten bei den zuständigen Behörden und Registern mit Zustimmung des Antragstellers sorgt für eine effizientere und komfortablere Antragstellung.
  6. Digitale Anträge: Papierformulare werden durch digitale Anträge ersetzt. Diese ermöglichen eine rechtssichere, einfache und einheitliche Antragstellung ohne händische Unterschrift.
  7. Hoheit über eigene Daten: Das Datenschutzcockpit wird zu einem umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug ausgebaut. Nutzerinnen und Nutzer erhalten somit die Kontrolle über ihre Daten und können Einsicht in die Datenspeicherung und -verwendung durch die Behörden erhalten.

Durch die Bündelung der oben genannten Maßnahmen soll die Digitalisierung der Verwaltung weiter vorangetrieben und die Lebensqualität von Bürger:innen und Unternehmen spürbar verbessert werden.

Anpassungen und Änderungen des OZG 2.0

  1. Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen: Ab dem Jahr 2029 haben Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch auf die digitale Beantragung von Verwaltungsleistungen. Dies bedeutet, dass alle Behörden verpflichtet sind, ihre Leistungen online zugänglich zu machen.
  1. Stärkung des Einsatzes von offenen Standards und Open-Source-Software: Das Gesetz fördert den Einsatz von offenen Standards und Open-Source-Software bei der Entwicklung von Verwaltungsleistungen. Dies soll die Interoperabilität und Nachhaltigkeit der IT-Systeme erhöhen.
  1. Fristsetzung zur Vorgabe von Standards: Bis zum Jahr 2026 muss das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in Zusammenarbeit mit dem IT-Planungsrat die erforderlichen Standards für die digitale Verwaltung festlegen.
  1. Ausbau des Datenschutzcockpits: Das Datenschutzcockpit wird zu einem umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Nutzerinnen und Nutzer ausgebaut. So können Bürgerinnen und Bürger zukünftig einsehen, welche Daten Behörden von ihnen gespeichert haben und wie diese verwendet werden.
  1. Verankerung der Registermodernisierung: Die Registermodernisierung wird im OZG 2.0 Gesetz verankert. Ziel ist es, die Datenhaltung der öffentlichen Verwaltung zu modernisieren und den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern.
  1. Stärkung des Monitorings: Das Monitoring der Umsetzung des OZG 2.0 wird gestärkt. Dazu wird eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung beauftragt, das Gesetz alle drei Jahre zu evaluieren.
  1. Einführung eines elektronischen Siegels: Das BMI wird zukünftig einen Siegeldienst bereitstellen, der die Echtheit von Behördenschreiben verifizieren und die Unterschrift ersetzen soll.
  1. ELSTER-Zertifikate und eID: Länderkonten sollen innerhalb von drei Jahren abgeschaltet und von dem zentralen Bundeskonto (Bund-ID) abgelöst werden. Die Kommunikation soll Ende-zu-Ende verschlüsselt werden.

Fazit

Das OZG 2.0 Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Es bringt zahlreiche Vorteile für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung. Die Umsetzung des Gesetzes wird jedoch eine große Herausforderung sein und nur gelingen, wenn alle an einer gemeinsamen Vision und Strategie arbeiten und sich nicht nur mit der Abarbeitung gesetzlicher Vorgaben beschäftigen. Die Abhängigkeiten zur Umsetzung durch die Standardvorgaben durch den IT-Planungsrat stellen zusätzliche Komplexitätsfaktoren dar. Da sich die Verwaltungsdigitalisierung als sehr langfristiges Projekt darstellt, ist mit weiteren Nachfolgern des OZG 2.0 zu rechnen.

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