Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Vorstand des Zentrums für Digitalisierung des Steuerrechts der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMUDigiTax), hatte Ende März 2022 zu einer Konferenz mit dem Titel “Digitalisierung im Steuerrecht” eingeladen. Referenten aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie von Seiten der Finanzverwaltung und des Bundesfinanzhofs waren eingeladen, um über aktuelle Digitalisierungsthemen im Steuerrecht zu berichten und zu diskutieren.

Auf der Agenda standen unter anderem die Themen Blockchain in der Steuerwelt und die Digitalisierung im Gesetzgebungsverfahren.

Beim Blockchain-Thema war mgm zwar durch keinen eigenen Referenten vertreten, dennoch berichteten Dr. Robert Müller (Ferrum Tax) und Dr. Christoph Maier (Bayerisches Landesamt für Steuern) unabhängig voneinander vom Projekt NESSI (Nachweisplattform ELSTER Self-Sovereign Identities), bei dem Experten von mgm unterstützen. Siehe dazu weiterführende Links unten.

Digitalisierung im Gesetzgebungsverfahren

Beim Themenblock Digitalisierung im Gesetzgebungsverfahren waren gleich zwei Referenten von mgm dabei. Diese konnten dabei inhaltlich insbesondere auf den Vorträgen von Prof. Dr. Reimer (Universität Heidelberg) und Prof. Dr. Grabmair (Technische Universität München) zu rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Gesetzgebungsverfahrens unter Nutzung einer domänenspezifischen Sprache (engl. domain specific language, kurz DSL) aufbauen.

Unser Kollege Uli Weber fasste die Ergebnisse der NEGZ-Studie zur “Digitalisierung der Gesetzgebung zur Steigerung der Digitalen Souveränität des Staates” zusammen und veranschaulichte diese anhand eines Use-Cases zum Bayerischen Grundsteuergesetz. Zusammen mit Kollegin Sabine Gandenberger wurden Digitalisierungsvorschläge für das Gesetzgebungsverfahren mit Prof. Dr. Kuhlmann (Stellv. Vorsitzende Normenkontrollrat), Kathleen Jennrich (Bundesministerium der Finanzen) sowie Prof. Dr. Christoph Schmidt (Leiter Fachausschuss I des Instituts für die Digitalisierung im Steuerrecht (IDSt), Hochschule für öffentliche Verwaltung & Finanzen Ludwigsburg) diskutiert.

Prof. Dr. Kuhlmann, Kathleen Jennrich und Prof. Dr. Christoph Schmidt plädierten als erste Schritte für eine Modularisierung von Rechtsbegriffen und verwiesen auf die Ergebnisse der NKR-Studie Digitale Verwaltung braucht digitaltaugliches Recht, Der modulare Einkommensbegriff”. Zudem solle im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ein Digitaltauglichkeitscheck eingeführt werden. Sabine Gandenberger und Uli Weber unterstrichen hingegen die Vorteile der Formulierung und Verabschiedung von Gesetzen mittels domänenspezifischen Sprachen (DSL), durch die der Gesetzestext sowie der Algorithmus für den digitalen Vollzug automatisch generiert werden könne.

Beide Ansätze sollten nicht als Gegensätze verstanden werden. Während die Modularisierung von Rechtsbegriffen und ein Digitaltauglichkeitscheck die Rahmenbedingungen für eine Digitalisierung von Gesetzen (bereits in analoger Form) verbessern würden, führt die Formulierung von Gesetzen mittels domänenspezifischen Sprachen (DSL) unmittelbar zu digitalen Gesetzen und einem entsprechenden konsistenten digitalen Vollzug.

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